Der Verkauf von Fußfotos im Internet generiert ein wachsendes Suchvolumen in Frankreich. Der rechtliche Rahmen, der diese Aktivität umgibt, unterliegt keinem spezifischen Gesetz, was dazu führt, dass man die Antwort in mehreren Rechtsbereichen suchen muss: Bildrecht, Strafrecht, Steuerrecht. Hier ist, was die Texte tatsächlich vorsehen.
Bildrecht und Eigentum an den Bildern: Wer kontrolliert was nach dem Verkauf
Das Bildrecht schützt in Frankreich jede Person vor der unautorisierten Verbreitung ihres Aussehens. Wenn man ein Foto seiner eigenen Füße verkauft, stimmt man der Verbreitung zu. Das Problem stellt sich nach der Transaktion.
Der Käufer, der ein Bild erhält, erwirbt nicht automatisch das Recht, es erneut zu verbreiten, zu verändern oder weiterzuverkaufen. Das Urheberrecht bleibt in den Händen des Fotografen (der Person, die das Foto gemacht hat). Und das Bildrecht bleibt an der abgebildeten Person, selbst teilweise, gebunden.
Konkrett bedeutet das, wenn der Käufer das Foto ohne Zustimmung auf einem sozialen Netzwerk oder einer anderen Seite veröffentlicht, verletzt er sowohl das Urheberrecht als auch potenziell das Bildrecht des Verkäufers. Die Entscheidung, Fußfotos online zu verkaufen, stellt keine umfassende Übertragung von Rechten dar, es sei denn, es gibt eine ausdrückliche vertragliche Klausel.
Jeder Verkauf sollte idealerweise die übertragenen Rechte präzisieren: persönliche Nutzung, Verbot der Wiederveröffentlichung, Dauer der Lizenz. Ohne diesen schriftlichen Rahmen gibt es zwar Rechtsmittel, aber diese sind langwierig und kostspielig vor einem Zivilgericht.

Strafrechtliche Qualifikation: Fußfoto und der Begriff des expliziten Inhalts
Die am weitesten verbreitete Verwirrung verbindet den Verkauf von Fußfotos mit Prostitution oder pornografischem Inhalt. Das französische Strafrecht erkennt keine dieser Qualifikationen für Fußbilder an, selbst wenn sie in einem fetischistischen Kontext verkauft werden.
Prostitution setzt physischen, kostenpflichtigen Kontakt voraus. Der Verkauf eines Bildes seines Körpers, ohne Kontakt, fällt nicht in diese Kategorie. Me Dimeglio, ein auf das Recht der neuen Technologien spezialisierter Anwalt, hat diese Unterscheidung öffentlich präzisiert: man verkauft ein Foto des Körpers, nicht den Körper selbst.
Damit ein Inhalt als pornografisch im strafrechtlichen Sinne qualifiziert wird, muss er einen sexuell expliziten Charakter aufweisen. Nackte, lackierte Füße im Sand oder mit High Heels erfüllen dieses Kriterium nicht. Die Grenze liegt im Bereich der Inszenierung: Wenn das Bild intime Körperteile oder einen sexuellen Akt zeigt, ändert sich die Qualifikation.
Die rote Linie bei Minderjährigen
Jedes Bild, das einen Minderjährigen zeigt, ist strikt verboten, unabhängig vom Inhalt. Artikel 227-23 des Strafgesetzbuches bestraft die Verbreitung, den Besitz und die Produktion von pornografischen Bildern, die Minderjährige darstellen. Selbst ein scheinbar harmloses Foto von den Füßen eines Minderjährigen, das in einem fetischistischen Kontext verkauft wird, kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Die Rechtsprechung bewertet den Verbreitungskontext, nicht nur den Rohinhalt des Bildes.
DAC7 und Besteuerung: Was die Plattformen dem Finanzamt übermitteln
Das ist der Winkel, den die meisten Online-Artikel oberflächlich behandeln. Die Einnahmen aus dem Verkauf von Fußfotos sind steuerpflichtig, wie alle Einnahmen. Was sich kürzlich geändert hat, ist die Fähigkeit der Steuerbehörde, davon Kenntnis zu erlangen, ohne dass der Verkäufer etwas erklärt.
Das europäische System DAC7 verpflichtet digitale Plattformen, der DGFiP Informationen über die von ihren Nutzern durchgeführten Transaktionen zu übermitteln. Laut der Generaldirektion der öffentlichen Finanzen können die Erklärungen für das Jahr 2025 bis zum 24. Dezember 2026 um 12 Uhr übermittelt werden.
Dieser Mechanismus gilt für in Frankreich ansässige Plattformen sowie für solche, die von außerhalb der Europäischen Union operieren. Der Verkäufer, der eine in den USA gehostete Seite nutzt, ist jedoch nicht unsichtbar: Die Abkommen über den Austausch steuerlicher Informationen erweitern sich schrittweise.
Eine Verpflichtung, die auf dem Verkäufer lastet, nicht nur auf der Plattform
Ein missverstandener Punkt: Die Übermittlung durch die Plattform ersetzt nicht die Erklärungspflicht des Verkäufers. Selbst wenn die Plattform die Daten noch nicht übermittelt hat, ist der Steuerpflichtige verpflichtet, seine Einnahmen zu erklären. Das Fehlen einer sichtbaren Meldung in seinem persönlichen Bereich stellt weder eine Freigrenze noch eine Befreiung dar.
- Die Einnahmen aus dem Verkauf von Fotos sind in der Kategorie der nicht gewerblichen Gewinne (BNC) zu erklären, wenn die Tätigkeit unabhängig ausgeübt wird.
- Das Mikro-BNC-Regime gilt unter einer bestimmten Umsatzgrenze, mit einem Pauschalabzug für berufliche Ausgaben.
- Die Aufbewahrung der Belege für jede Transaktion (Rechnungen, Plattformauszüge, schriftliche Korrespondenz) bleibt der beste Schutz im Falle einer Kontrolle.
Die Steuerbehörde hat nun einen Querschnittszugriff auf die Daten der Plattformen, was die Nichtdeklaration riskanter macht als vor einigen Jahren.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Plattformen: ein oft ignorierter rechtlicher Filter
Das französische Recht reicht nicht aus, um die Aktivität zu regeln. Die allgemeinen Nutzungsbedingungen jeder Plattform fügen eine Schicht von Regeln hinzu, die den Verkauf solcher Inhalte einschränken oder regeln können.
Einige spezialisierte Plattformen (FeetFinder, FunWithFeet) erlauben ausdrücklich Fußfotos und bieten einen sicheren Zahlungsrahmen an. Im Gegensatz dazu verbieten allgemeine Plattformen wie Instagram oder Facebook in ihren AGB den direkten Verkauf von körperlichen Inhalten, selbst wenn sie nicht explizit sind. Ein Konto kann ohne Vorankündigung gesperrt werden.
- Überprüfen, ob die Plattform den Verkauf von körperlichen Fotos in ihren AGB ausdrücklich erlaubt.
- Sicherstellen, dass die angebotene Zahlungsmethode nachverfolgbar ist (Überweisung, professionelles PayPal), um steuerliche Nachweise zu haben.
- Die Klauseln zur Übertragung von Rechten lesen: Einige Plattformen beanspruchen eine umfassende Nutzungslizenz für die veröffentlichten Inhalte.
Die AGB der Plattform können in der Praxis ein Recht aufheben, das das französische Recht gewährt. Ein Verkäufer kann das gesetzliche Recht haben, seine Fotos anzubieten, aber sein Konto verlieren, weil die internen Vorschriften der Plattform dies verbieten.
Der französische rechtliche Rahmen klassifiziert den Verkauf von Fußfotos nicht als illegale Aktivität. Die Legalität hängt von drei kumulativen Bedingungen ab: Der Verkäufer ist volljährig, der Inhalt weist keinen sexuell expliziten Charakter im strafrechtlichen Sinne auf, und die generierten Einnahmen werden erklärt.
Die Verstärkung des DAC7-Systems verringert den Spielraum für diejenigen, die unter dem steuerlichen Radar bleiben wollten. Bevor man ein erstes Bild veröffentlicht, bleibt es ebenso entscheidend, die AGB der gewählten Plattform zu lesen, wie die Gesetze zu kennen.



